Eintritt frei mit VIP-KARTE der VriendenLoterij (1 Person pro Karte)

Steuervorteile bei einer Schenkung

Schenken und Vererben durch Privatpersonen

Einmalige Spende

Wenn Sie dem Lalique Museum eine finanzielle Spende zukommen lassen, dürfen Sie diesen Betrag um 25 % erhöhen, bevor Sie ihn von Ihrer Steuer abziehen. Das Finanzamt akzeptiert also, dass Sie ein Viertel mehr abziehen dürfen, als Sie tatsächlich gespendet haben.

Achtung: In den Niederlanden gilt für Spenden ein Freibetrag von 1 % Ihres Bruttogehalts, maximal bis zu 10 %, mit einem Minimum von € 60. Für regelmäßige Spenden gilt kein Freibetrag.

Beispiel: Sie spenden dem Lalique Museum € 100. Dann dürfen Sie € 125 von Ihrer Einkommensteuer abziehen. Der Betrag hängt davon ab, ob Sie 30 %, 40 % oder 52 % Steuern zahlen.

Wie funktioniert das

  • Wenn Sie 30 % Steuern zahlen, bedeutet dies, dass Sie von jedem gespendeten Betrag von 100 € 37,50 zurückerhalten (30 % von 125 € sind 37,50 €).
  • Zahlen Sie 40 % Steuern, steigt die Rückerstattung auf 50 €; 
  • und bei 52 % Steuern steigt die Rückerstattung auf 62,50 €.

Es gibt jedoch einen Höchstbetrag: Im „Geefwet“ ist festgelegt, dass Ihr Steuerabzug maximal um 1.250 € pro Jahr erhöht werden darf. Das bedeutet, dass Sie pro Jahr 5.000 € an das Lalique Museum spenden dürfen. Denn 1.250 € entsprechen 25 % einer Spende von 5.000 €. Möchten Sie mehr spenden, ist das möglich, aber Sie dürfen für den Abzug nicht mehr als 1.250 € zusätzlich ansetzen.

Periodische Spende

Wenn Sie das Museum über mehrere Jahre hinweg unterstützen möchten, können Sie die Spenden in einer notariellen Urkunde festlegen lassen. Der Betrag wird dann für einen Zeitraum von mindestens fünf Jahren festgelegt.

Eine regelmäßige Spende ist eine Spende in Form einer festen und gleichmäßigen periodischen Zahlung an das Lalique Museum, die mindestens fünf Jahre läuft. Eine regelmäßige Spende muss in einer notariellen Urkunde festgelegt werden. Ist dies der Fall, kann jede Rate im Jahr der Zahlung vom Einkommen abgezogen werden. Der steuerliche Vorteil ist hier also größer als bei einer einmaligen Spende. Auch hier gilt, dass Ihre Erhöhung des Abzugs nicht mehr als € 1.250 pro Jahr betragen darf.

Beispiel: Sie spenden dem Lalique Museum € 1.000 pro Jahr. Diesen Betrag dürfen Sie um 25 % auf € 1.250 erhöhen, und dies bildet Ihren Abzugsbetrag. Beim Spitzensteuersatz von 52 % erhalten Sie bis zu einem Maximum von jeweils € 1.000 pro Jahr € 650 vom Finanzamt zurück.
Eine Spende von € 1.000 kostet Sie dann tatsächlich nur € 350. Auch hier gilt: Sie dürfen € 10.000 spenden, aber Sie dürfen dann nur € 11.250 abziehen.

Vermächtnis

Haben Sie vor, dem Museum einen bestimmten Betrag zu vermachen? Dann können Sie das tun, indem Sie das Lalique Museum als Erben einsetzen. Selbstverständlich können Sie selbst bestimmen, welchen Teil Ihres Nachlasses Sie dem Museum zukommen lassen möchten. Dies wird dann in Ihrem Testament festgelegt. Wenn Sie einen im Voraus festgelegten Betrag spenden möchten, können Sie uns ein Vermächtnis zuweisen. Das Museum ist von der Schenkungs- und Erbschaftssteuer befreit, sodass Sie sicher sein können, dass Ihre Spende genau dort ankommt, wo Sie es wünschen! Alle Spenden und Nachlässe werden vom Museum verwaltet und ausschließlich für museale Aktivitäten verwendet. Wenn Sie möchten, können Sie Ihre Spende für eine bestimmte Aktivität bestimmen. Das Museum hat hierfür eine Reihe besonderer Projekte ausgewählt: Ankäufe, eine Ausstellung, Forschung, Restaurierung, Bildung oder ein von Ihnen angegebenes Projekt.

Wir freuen uns über jeden Betrag (groß oder klein) und werden ihn auf jeden Fall sinnvoll einsetzen. Wenn Sie also planen, das Lalique Museum in Ihrem Testament als Erben einzusetzen, nehmen Sie gerne Kontakt mit uns auf, dann besprechen wir die Möglichkeiten.

Für eine persönliche Beratung empfehlen wir Ihnen, eine E-Mail an info@laliquemuseum.nl zu Händen unseres Generaldirektors Herrn S. de Bruin zu senden. 

Schenken durch ein Unternehmen

Geschenk

Auch Unternehmen profitieren steuerlich von Spenden an kulturelle Einrichtungen, die vom Finanzamt als kulturelle ANBI anerkannt sind. Es müssen jedoch bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein. Zwei Steuerarten spielen eine Rolle: die Körperschaftsteuer und die Umsatzsteuer.

Seit dem 1. Januar 2012 gilt für Spenden ein Abzugsprozentsatz von 50 % des steuerlichen Gewinns, mit einem Höchstbetrag von € 100.000,-. Die Erhöhung beträgt jedoch maximal € 2.500,-.

Schenkung (einschließlich Körperschaftsteuerabzug)

Wenn ein Unternehmen eine nicht geschäftliche Zahlung an eine ANBI leistet, kann das Unternehmen möglicherweise den Spendenabzug in Anspruch nehmen. Dieser Abzug beträgt maximal 50 % des steuerlichen Gewinns pro Jahr, mit einem Höchstbetrag von 100.000 €. Wenn eine Gegenleistung erbracht wird, spricht man von Sponsoring. Das Unternehmen verbucht dies dann unter den Betriebsausgaben.

BEISPIEL A
Spende an kulturelle ANBI € 2.000,-
Erhöhung 50% € 1.000,- +
__________________________________
Abzugsfähiger Betrag € 3.000,-

BEISPIEL B
Spende an kulturelle ANBI € 7.000,-
Erhöhung 50%, aber maximal € 2.500,- +
__________________________________
Abzugsfähiger Betrag € 9.500,-

Steuervorteile für kulturelle ANBI’s

Bei einer Spende von mindestens 90% für einen gemeinnützigen Zweck:

  • Eine ANBI muss keine Erbschafts- oder Schenkungssteuer auf Erbschaften und Schenkungen zahlen, die sie im Rahmen des Gemeinwohls erhält.
  • Leistungen, die eine ANBI im Interesse des Gemeinwohls erbringt, sind von der Schenkungssteuer befreit.
  • Wenn eine Organisation vom Finanzamt als ANBI anerkannt ist, kann ein Spender Spenden von der Einkommens- oder Körperschaftssteuer absetzen (innerhalb der dafür geltenden Regeln).
  • Unternehmen dürfen den Abzug ihrer Spende bei der Körperschaftssteuer um 50% erhöhen. Spender können also mehr geben!

Fonds auf Namen bei einer Einrichtung

Immer mehr kulturelle Einrichtungen (mit ANBI-Status) und große Stiftungen bieten die Möglichkeit, einen Namensfonds (Fonds op Naam) zu gründen. Dieser wird entweder in der Einrichtung selbst oder bei einer unterstützenden Stiftung eingerichtet. Oft handelt es sich um größere Spenden, an die ein Mindestbetrag geknüpft ist, zum Beispiel € 50.000,-. Als Gründer dürfen Sie den Namen und den Zweck des Fonds bestimmen. Natürlich muss der Zweck im Rahmen der Zielsetzung der Einrichtung liegen, bei der der Fonds untergebracht ist. Der Fonds oder die kulturelle Einrichtung sorgt dafür, dass das Geld für den spezifischen Zweck verwendet wird und kümmert sich um die administrative Abwicklung. So profitieren Sie als Gründer eines Namensfonds von dem Wissen und der Erfahrung der kulturellen Einrichtung, ohne sich um organisatorische und administrative Angelegenheiten sorgen zu müssen.

Ein Namensfonds kann sowohl zu Lebzeiten als auch testamentarisch gegründet werden. Für die Gründung ist keine notarielle Urkunde erforderlich, es sei denn, es wird über die Schenkungsfreigrenze hinaus gespendet. Die Gründung eines Namensfonds, bei dem regelmäßige Spenden an eine kulturelle Einrichtung geleistet werden, ist steuerlich am attraktivsten. Sie genießen dann den vollen Abzug bei der Einkommensteuer. Der Fonds muss dann allerdings den ANBI-Status haben.

Geschäftliche Zahlung

Im Allgemeinen hat ein Unternehmen ein geschäftliches Interesse an einer Zahlung. Das ist zum Beispiel der Fall, wenn eine konkrete Gegenleistung erbracht wird, wie etwa bei Sponsoring.
Im Einzelfall muss anhand der Fakten und Umstände beurteilt werden, ob es sich um Betriebsausgaben oder um eine Spende handelt. Letzteres ist wichtig, da geschäftliche Zahlungen
als normale Betriebsausgaben vollständig von der Körperschaftsteuer absetzbar sind, ohne Schwelle oder Höchstbetrag. Die Zahlung hat dann den Charakter einer Betriebsausgabe.

“BEISPIEL: Ein Unternehmen zahlt einen Betrag von 5.000 € (zzgl. MwSt.) an eine gemeinnützige Organisation (ANBI). Im Gegenzug wird der Name des Unternehmens in mehreren Publikationen der Einrichtung genannt. Die Zahlung ist bis zu 25 % von der Bemessungsgrundlage für die Körperschaftsteuer absetzbar. Die Nettokosten betragen dann 3.750 €. Die kulturelle Einrichtung muss auf die 5.000 € Umsatzsteuer (MwSt.) berechnen und stellt zusätzlich 21 % in Rechnung. In diesem Fall sind das 1.050 €. Für ein Unternehmen ist die MwSt. in vielen Fällen abziehbar.”

Abschließend

Steuerliche Vergünstigungen geben dem Mäzen eine kleine Unterstützung. Es macht jedoch vor allem auch viel Freude, für die Kultur zu spenden. Geben ist ebenfalls eine Kunst. Sie haben eine Leidenschaft für Kultur und die Möglichkeit, etwas Besonderes zu tun. Wovon alle profitieren können: Organisationen, Einrichtungen, Teilnehmer, Zuschauer.

Für eine persönliche Beratung empfehlen wir Ihnen, eine E-Mail an info@laliquemuseum.nl zu Händen unseres Geschäftsführers Herrn S. de Bruin zu senden.